Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_googlemaps
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (google.com)
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Markt Weiltingen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user

Dienstleistungen:

Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Markt Weiltingen
Herzlich Willkommen in Markt Weiltingen
Markt Weiltingen
Herzlich Willkommen in Markt Weiltingen
Markt Weiltingen
Herzlich Willkommen in Markt Weiltingen
Markt Weiltingen
Herzlich Willkommen in Markt Weiltingen
Ratsinformationssystem
Dienstleistungen

Hauptbereich

Studienfachbezogene Praktika für ausländische Studierende, Beantragung einer Bestätigung

Wenn Sie als Betrieb oder Austauschorganisation ausländischen Studierenden oder Hochschulabsolventinnen und -absolventen ein Praktikum in Deutschland anbieten möchten, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen dafür vorab die Bestätigung der Bundesagentur für Arbeit einholen.

Studierende beziehungsweise Hochschulabsolventinnen und -absolventen, die Staatsbürgerinnen oder -bürger eines EU-Staats, von Island, Norwegen, Liechtenstein oder der Schweiz sind, benötigen unabhängig von der Dauer des Praktikums keine Bestätigung der Bundesagentur für Arbeit. Dies gilt bei EU-geförderten Programmen, wie zum Beispiel LEONARDO, SOKRATES, TACIS oder ERASMUS auch für Staatsangehörige anderer Länder.

Für Studierende mit anderen Staatsangehörigkeiten, die nicht an EU-geförderten Programmen teilnehmen, gelten folgende Regelungen:

Sie benötigen eine Bestätigung der Bundesagentur für Arbeit, wenn Sie ausländischen Studierenden beziehungsweise Absolventinnen oder Absolventen einer Hochschule ein Praktikum in Ihrem Betrieb anbieten.

Wenn Sie mehrere Studierende beziehungsweise Hochschulabsolventinnen und -absolventen gleichzeitig im Rahmen eines Praktikums beschäftigen wollen, müssen Sie für jede Praktikantin beziehungsweise jeden Praktikanten einen eigenen Antrag stellen.

Ein studienfachbezogenes Praktikum darf maximal 12 Monate dauern. Das Praktikum kann auch in mehreren Teilen durchgeführt werden, wenn dies von vornherein so vorgesehen war, um das Weiterbildungsziel zu erreichen. Allerdings müssen Sie in diesem Fall für jedes neue Praktikum einen neuen Antrag stellen.

Bei studienfachbezogenen Praktika in Praktikumsbetrieben:

  • Damit die Bundesagentur für Arbeit die Praktika in Praktikumsbetrieben bestätigen kann, muss
    • die Studentin beziehungsweise der Student
      • an einer Hochschule im Ausland eingeschrieben sein und
      • mindestens 4 Fachsemester abgeleistet haben
    • das Praktikum Praxiswissen vermitteln, das zu dem Studienfach passt und die Studieninhalte sinnvoll ergänzt
    • gewährleistet sein, dass die ausländischen Praktikantinnen und Praktikanten die gleichen Arbeitsbedingungen vorfinden wie die inländischen Praktikantinnen und Praktikanten auf einem vergleichbaren Arbeitsplatz

Bei Praktika über Austauschorganisationen:

  • Damit Ihnen die Bundesagentur für Arbeit ein Praktikum bestätigen kann,
    • muss die Austausch-Organisation anerkannt sein, das bedeutet:
      • es handelt sich um eine gemeinnützige Organisation,
      • die Tätigkeit der Organisation richtet sich überwiegend auf den Austausch von Praktikantinnen und Praktikanten während oder nach dem Studium und
      • der Austausch-Organisation liegt das Anerkennungsschreiben der Bundesagentur für Arbeit vor
      • Austauschorganisation ist eine Organisation, die auf die internationale Vermittlung von studentischen Praktika gerichtet ist, wobei die Vermittlungstätigkeit nicht nur auf die Gewinnung ausländischer Studenten für inländische Praktika gerichtet sein darf, sondern auch die Vermittlung deutscher Studierender für ausländische Praktika beinhalten muss.
    • muss der Austausch grundsätzlich gegenseitig sein, das bedeutet, das Programm muss so ausgelegt sein, dass sowohl Praktikantinnen und Praktikanten vom Ausland nach Deutschland kommen als auch von Deutschland ins Ausland gehen,
    • falls es sich nicht um Studierende handelt, darf der Hochschulabschluss von Hochschulabsolventinnen und -absolventen nicht länger als 18 Monate zurückliegen.

Um die Bestätigung der Bundesagentur für Arbeit für ein studienfachbezogenes Praktikum in Ihrem Praktikumsbetrieb einzuholen, gehen Sie folgendermaßen vor:

  • Laden Sie das Antragsformular "Praktikum zu Weiterbildungszwecken" und das Antragsformular "Praktikum zu Weiterbildungszwecken" von der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit herunter.
  • Füllen Sie die Dokumente vollständig aus und schicken Sie diese mit allen erforderlichen Unterlagen an die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit
  • Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung prüft Ihre Unterlagen und erteilt bei Vorliegen aller Voraussetzungen ihr Einvernehmen (Bestätigung des Praktikums).

Bei Praktika über Austauschorganisationen übersendet die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung die vereinbarten Antragsunterlagen.

Alternativ können Sie die Bestätigung der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung online beantragen. Gehen Sie dabei folgendermaßen vor:

  • Laden Sie die folgenden Formulare und Nachweise im Upload-Service der Bundesagentur für Arbeit hoch:
    • Vordruck "Antragsformular Praktikum zu Weiterbildungszwecken"
    • Vordruck "Erklärung zur Immatrikulationsbescheinigung"
    • Vordruck "Praktikumsplan", der verdeutlicht, welche beruflichen Kenntnisse und Erfahrungen während des Praktikums vermittelt werden
    • Immatrikulationsbescheinigung
    • Kopie des Reisepasses der Praktikantin oder des Praktikanten
    • Vordruck "Einverständniserklärung" zur elektronischen Verarbeitung der Daten
    • Ausdruck aus dem Informationsportal "anabin", der den Status der ausländischen Hochschule bescheinigt
    • Vollmacht, wenn der Antrag über Dritte wie zum Beispiel Relocation-Unternehmen eingereicht wird
    • Bei Pflichtpraktikum zusätzlich: Nachweis, dass die ausländische Schul- oder Studienordnung ein solches Praktikum vorsieht und das Praktikum im Ausland als Pflichtpraktikum anerkannt wird
  • Ihre Unterlagen werden anschließend an die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung übermittelt.
  • Diese prüft Ihre Unterlagen und erteilt bei Vorliegen aller Voraussetzungen ihr Einvernehmen (Bestätigung des Praktikums).

Die Bestätigung erhalten Sie postalisch.

Eine Antragstellung ist frühestens 6 Monate vor Praktikumsbeginn möglich.

Gebühr: keine

Die Bearbeitung Ihres Antrags dauert in der Regel zwischen 1 und 3 Wochen. (1 bis 3 Wochen)

  • Erforderliche Unterlage/n

    Bei studienfachbezogenen Praktika in Praktikumsbetrieben:

    • Antragsformular "Praktikum zu Weiterbildungszwecken"
    • Vordruck "Erklärung zur Immatrikulationsbescheinigung"
    • Vordruck "Praktikumsplan", der verdeutlicht, welche beruflichen Kenntnisse und Erfahrungen während des Praktikums vermittelt werden
    • Kopie des Reisepasses der Praktikantin oder des Praktikanten
    • Vordruck "Einverständniserklärung“
    • Ausdruck aus dem Informationsportal "anabin", der den Status der ausländischen Hochschule bescheinigt
    • Immatrikulationsbescheinigung in Kopie
    • Vollmacht, wenn der Antrag über Dritte wie zum Beispiel Relocation-Unternehmen eingereicht wird
    • Bei Pflichtpraktikum zusätzlich: Nachweis, dass die ausländische Schul- oder Studienordnung ein solches Praktikum vorsieht und das Praktikum im Ausland als Pflichtpraktikum anerkannt wird

    Bei Praktika zu Weiterbildungszwecken für Austauschorganisationen:

    • Vordruck "Einvernehmen für Austauschorganisationen"
    • Antragsformular "Praktikum zu Weiterbildungszwecken"

  • § 15 Nummer 4 und 6 Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (Beschäftigungsverordnung, BeschV)

Bundesagentur für Arbeit - Zentrale Auslands- und Fachvermittlung

AdresseBundesagentur für Arbeit - Zentrale Auslands- und Fachvermittlung
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
+49 228 713-1313+49 228 713-1313
+49 228 713-2701400+49 228 713-2701400

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

Infobereich